DATEV eG 27.10.2016
Ist eine Person versicherungsfrei, erhält sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze die bereits geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet. Für bestimmte Personen ist die vorzeitige Beitragserstattung jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Beamte auf Zeit, zu welchen auch hauptamtliche Bürgermeister gehören. So das LSG Hessen (Az. L 5 R 301/15).
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