DATEV eG 16.09.2016
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston können Stellen, die das Qualitätssicherungssystem von Herstellern von Medizinprodukten überwachen, gegenüber Patienten haftbar sein, wenn sie ihre Pflichten nach den Produktsicherheitsvorschriften der Union nicht erfüllen (Az. C-219/15).
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