DATEV eG 13.01.2016
Die Bundesregierung will neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen in nationales Recht umsetzen und hat dazu den Entwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes in den Bundestag eingebracht.
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