DATEV eG 19.11.2015
Für Betriebsfeiern regt der Bund der Steuerzahler eine Vereinheitlichung der Regeln an. Konkret geht es um Steuerregeln für die Abrechnung von Betriebsfesten im Lohn- und im Umsatzsteuerrecht. Hintergrund ist ein pünktlich zur Weihnachtssaison veröffentlichtes Verwaltungsschreiben aus dem BMF.
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