DATEV eG 23.12.2015
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die vom Kläger für seine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan vereinnahmten Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Inland der Besteuerung unterliegen, ob diese ggf. im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind und was die Voraussetzungen für eine Bindung der Verwaltung an eine schriftlich erteilte Auskunft sind (Az. I R 45/14).
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