DATEV eG 26.04.2016
Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dem stehen auch geringfügige Unterbrechungen nicht entgegen. Fährt der Beschäftigte sein auf dem Innenhof geparktes Auto raus und geht anschließend zurück zum Hoftor, um dieses abzuschließen, so ist er auch auf diesem Teil des Weges unfallversichert. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 108/15).
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