DATEV eG 02.12.2015
Das VG Koblenz hat die Klage einer UG-Geschäftsführerin abgewiesen, mit der diese gegen ihre Inanspruchnahme für Gewerbesteuerschulden der von ihr geführten Firma vorgegangen ist. Als deren Alleingeschäftsführerin habe sie ihre Pflicht, Steuererklärungen abzugeben und Steuern zu entrichten, vorsätzlich verletzt (Az. 5 K 526/15).
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