DATEV eG 08.02.2017
Das OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung die Unterhaltsverpflichtung einer erwachsenen Tochter gegenüber einem Elternteil verneint. Eine Unterhaltsverpflichtung des erwachsenen Kindes entfalle, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt habe und eine Inanspruchnahme insgesamt grob unbillig erscheine (Az. 4 UF 166/15).
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