DATEV eG 16.03.2016
Das LG Bochum entschied, dass der Eigentümer eines VW Tiguan, der mit der sog. "Schummelsoftware" ausgestattet ist, keinen Anspruch auf Rücknahme des Pkw gegenüber dem Autohaus hat. Der Mangel berechtige nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, da es an der hierfür erforderlichen erheblichen Pflichtverletzung des Autohauses fehle (Az. I-2 O 425/15).
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