DATEV eG 20.07.2016
Die Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung in Deutschland sollen bis Anfang 2018 neu geordnet werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 20.07.2016 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung beschlossen.
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