DATEV eG
03.01.2017
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass das Auswärtige Amt verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung des von Moderator Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" vorgetragenen Gedichts auf den türkischen Staatspräsidenten zu geben (Az. 6 S 29.16).
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