DATEV eG 20.01.2017
Ein Rechtsreferendar, der einer Anwaltskanzlei zur Ausbildung zugewiesen war, bekam neben der Unterhaltsbeihilfe des Landes eine Vergütung von 2.100 Euro brutto monatlich. Davon wurden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Das SG Mainz entschied, dass das rechtmäßig war (Az. S 16 KR 423/14).
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