DATEV eG 30.08.2016
Der VerfGH Nordrhein-Westfalen hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen zurückgewiesen. Die Bestimmungen zur kommunalen Finanzausstattung seien nicht verletzt (Az. VerfGH 34/14).
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