DATEV eG 01.12.2016
Wenn bei gleicher Arbeit Frauen niedrigere Stundenlöhne erhalten, haben sie einen Anspruch auf Nachzahlung. Dabei geht es um alle Lohnbestandteile, so um Arbeitslohn, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld und Abwesenheitsprämien. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss man sich aber an eine Frist halten. Der DAV informiert über eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 616/15).
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