DATEV eG 13.05.2016
Der VGH Hessen hat eine Bestimmung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Geisenheim für unwirksam erklärt, mit der das Abbrennen von Feuerwerken in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres im Gebiet der Stadt untersagt worden war (Az. 8 C 1136/15).
zum Originalbeitrag