DATEV eG
08.04.2016
Zur Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren liegt der Wettbewerbszentrale derzeit eine Reihe von Beschwerden vor, wonach Fahrschulen mit einer Senkung oder Ersparnis bei den Ausbildungskosten werben. Entsprechende Werbeaussagen sind als irreführend unzulässig.
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