DATEV eG 27.04.2016
Ein Unternehmen darf für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen, wenn eine kostenlose Zahlung nur mit dem in Deutschland weitgehend unbekannten Bezahlverfahren „Visa Entropay“ möglich ist. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv gegen den Reisevermittler Opodo Limited entschieden (Az. 15 O 557/14).
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