DATEV eG 30.08.2016
Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, den zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichteten Berufsschülern die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen. Das entschied der VGH Baden-Württemberg (Az. 9 S 1906/14).
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