DATEV eG 22.12.2015
Das VG Koblenz hat die Klage des Eigentümers einer ehemals als Gewerbeimmobilie genutzten Liegenschaft abgewiesen, mit der dieser den Teilerlass der Grundsteuer erstreiten wollte. Ein Teilerlass der Grundsteuer setzt u. a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten habe (Az. 5 K 475/15).
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