DATEV eG 22.02.2021
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Arzneimittelfirma gegen einen Beschluss des VG Potsdam zurückgewiesen. Das OVG sah die erhobenen Vorwürfe gegen die Antragstellerin bei summarischer Prüfung als bestätigt an (Az. 5 S 17/20).
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