DATEV eG 23.06.2021
Unternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Das hat das LG Hamburg nach einer Klage des vzbv gegen den Energieversorger Lichtblick SE entschieden (Az. 312 O 94/20).
zum Originalbeitrag