DATEV eG 26.02.2016
Das BSG hat erstmals die Voraussetzungen für die Bewilligung einer "Altenhilfe" als "Hilfe in anderen Lebenslagen" für einen Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung beziehenden Hilfebedürftigen dargelegt (Az. B 8 SO 11/14).
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