DATEV eG 04.03.2016
Das FG Düsseldorf entschied, dass Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können (Az. 11 K 4274/13 E).
zum Originalbeitrag