DATEV eG 31.03.2020
Die Tätigkeit als Bauleiter in einem Architekturbüro ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies entschied das SG Dortmund (Az. S 34 BA 4/19).
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