DATEV eG 31.10.2016
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale zur Not auch gerichtlich klären lassen, dass die Bausparkasse in ihren Bedingungen keine Klausel einführen darf, die sie zur Kündigung laufender Verträge berechtigt, solange Bausparer noch einen Darlehensanspruch aus diesen Verträgen ableiten können.
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