DATEV eG 18.02.2016
Die Beförderung von Patienten zwischen Wohnung und medizinischer Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen eigenen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz. So das OVG Thüringen (Az. 2 KO 131/13).
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