DATEV eG 17.03.2016
Die nationalen Behörden üben eine allgemeine Aufsicht zur Gewährleistung der Fluggastrechte aus, sind jedoch nicht verpflichtet, aufgrund individueller Beschwerden tätig zu werden. Gleichwohl kann ihnen diese Befugnis durch das nationale Recht verliehen werden. So entschied der EuGH (Az. C-145/15, C-146/15).
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