DATEV eG 17.02.2016
Das Bundeskabinett hat die vom BMWi vorgelegte Durchschnittsstrompreisverordnung zur Kenntnis genommen. Die Verordnung passt die Berechnung der maßgeblichen Stromkosten für die Besondere Ausgleichsregelung an die Vorgaben der Europäischen Kommission an und stellt diese auf Durchschnittsstrompreise um.
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