DATEV eG 14.03.2019
Das Land Nordrhein-Westfalen, Träger des in Warendorf ansässigen Landgestüts, hat der früheren Gestütsleiterin zu Recht außerordentlich gekündigt. So entschied das LAG Hamm und auf verwies auf das im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angelegte Verbot der Annahme von Dritten gewährter Vergünstigungen (Az. 11 Sa 980/18).
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