DATEV eG 04.04.2018
Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen, das eine Klage des PETA Deutschland e.V. gegen das Land Baden-Württemberg auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen hatte (Az. 1 S 702/18).
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