DATEV eG 24.02.2016
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zuführungen zu Rückstellungen einer Genossenschaftsbank für Zahlungen im Rahmen eines Bonusprogramms an ihre Mitglieder zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn bei dem Bonusprogramm der Gedanke der Überschussverteilung im Vordergrund steht, die Boni unabhängig von Leistungsentgelten gewährt werden und Nichtmitglieder vom Bonusprogramm ausgeschlossen sind (Az. I R 10/13).
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