DATEV eG 19.03.2020
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Betreiben einer staatlich anerkannten Ersatzschule durch eine Kirche den Tatbestand der Wahrnehmung "öffentlich-rechtlicher Aufgaben", was Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG ist, erfüllt (Az. II R 40/16).
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