DATEV eG 24.10.2019
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs aufzuheben ist, oder ob § 16 Abs. 5 GrEStG zur Anwendung kommt, weil die Anzeigepflichten beim sachlich unzuständigen Finanzamt unvollständig erfüllt wurden (Az. II R 24/16).
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