DATEV eG 06.04.2016
Der BFH entschied, dass die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) Gegenstand einer Lieferung sein kann (Änderung der Rechtsprechung) und diese Lieferung trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei ist, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde (Az. V R 53/14).
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