DATEV eG 27.05.2021
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine sog. Managementbeteiligung notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig tätigen Unternehmensberaters darstellt und ob der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft zu den laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört (Az. VIII R 21/17).
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