DATEV eG 25.01.2017
Laut BFH unterliegt der Erwerb von Anteilen an einer forstwirtschaftlichen Haubergsgenossenschaft nicht der Grunderwerbsteuer. Wegen der gesamthänderischen Bindung des Gemeinschaftsvermögens seien die Haubergsanteile keine Miteigentumsanteile i. S. von §§ 741 ff., 1008 ff. BGB an den Haubergsgrundstücken (Az. II R 17/15).
zum Originalbeitrag