DATEV eG 17.02.2016
Der BFH hat u. a. entschieden, dass ein Erstinvestitionsvorhaben sich auf eine oder mehrere Einzelinvestitionen erstrecken kann. Es ist die Summe der räumlich, zeitlich und sachlich mit einem der in § 2 Abs. 3 InvZulG 2007 genannten Vorhaben zusammenhängenden Maßnahmen (Az. III R 2/14).
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