DATEV eG 10.02.2016
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb des Miteigentumsanteils an einem Grundstück von Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG durch interpolierende Betrachtungsweise für Verwandte in Seitenlinie anwendbar ist (Az. II R 49/14).
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