DATEV eG 10.02.2016
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine nach §§ 16 i. V. m. 18 Abs. 3, 34 EStG steuerbegünstigte Mitunternehmeranteilsveräußerung vorliegt, wenn ein Gesellschafter Mitunternehmeranteile an einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen laborärztlichen Gemeinschaftspraxis überträgt und als Gegenleistung jeweils ein wertgesicherter Höchstbetrag vereinbart wird, der dergestalt zu tilgen ist, dass dem Veräußerer ein obligatorischer und im begrenzten Rahmen ein fakultativer Anteil am Gewinnbezugsrecht der Erwerber bis zur vollständigen Tilgung der Höchstbeträge gebührt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass ggf. verbleibende Höchstbeträge spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Praxisaufgabe in festen Raten bzw. einem Einmalbetrag zu zahlen sein würden (Az. VIII R 47/12).
zum Originalbeitrag