DATEV eG 11.12.2015
Der BGH hat entschieden, dass die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen [...] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Angaben darstellen (Az. I ZR 222/13).
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