DATEV eG 23.02.2016
Der BGH entschied über Klagen eines Verbraucherschutzverbandes, mit denen Sparkassen auf Unterlassung im Zusammenhang mit von diesen bei Verbraucherdarlehensverträgen erteilten Widerrufsinformationen in Anspruch genommen wurden (Az. XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15).
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