DATEV eG 13.12.2016
Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils X R 17/15 übernommen, wonach als die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht um den Betrag der Kostenerstattungen der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens zu mindern sind (IV C 3 - S-2221 / 12 / 10008 :008).
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