DATEV eG 08.06.2017
Die Möglichkeit zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist jetzt auch beim Schiffsregister angekommen. Auf Initiative Hamburgs hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 eine gesetzliche Änderung beschlossen, sodass der Schriftverkehr mit dem Schiffsregister zukünftig auch elektronisch abgewickelt werden kann.
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