DATEV eG 22.07.2020
Mit Eilbeschluss hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung für den gastronomischen Betrieb vorgeschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzstandards voraussichtlich rechtmäßig sind (Az. 13 B 886/20.NE).
zum Originalbeitrag