DATEV eG 26.01.2017
Das OVG Niedersachsen hat die Änderung eines Bebauungsplans für einen an der Elbe gelegenen Campingplatz für unwirksam erklärt, da die Baunutzungsverordnung die gleichberechtigte Mischung von Ferienhäusern und Gebäuden zum dauerhaften Wohnen in einem Baugebiet nicht zulasse (Az. 1 KN 151/15).
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