DATEV eG 03.03.2016
Laut OLG Hamm können bei der Dialyse von Patienten mit Einschränkungen besondere Maßnahmen wie z. B. die Fixierung des mit der Dialysenadel versehenen Arms geboten sein, um eine lebensgefährdende Dislokation (Lageveränderung) der Dialysenadel während der Behandlung von vornherein zu verhindern (Az. 26 U 18/15).
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