DATEV eG
19.01.2016
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Bundesregierung, dass das Dividendenstripping nach Urteilen des BFH steuerlich teilweise zulässig sei und wie sie gegen die sog. Cum-Cum-Geschäfte vorgehen will.
zum Originalbeitrag