DATEV eG 07.07.2021
Das Bundeskabinett hat am 07.07.2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet. Damit werden u. a. die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festgelegt.
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