DATEV eG 21.09.2017
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll durch eine "E-Privacy-Verordnung" ergänzt und präzisiert werden. Der DIHK hält dies nicht nur für unnötig, er kritisiert auch, dass die zusätzliche Verordnung es den Betrieben erschwere, die neuen Datenschutzanforderungen umzusetzen. Zudem sei der Anwendungsbereich nicht eindeutig; und wegen der enthaltenen Öffnungsklauseln drohe ein Datenschutz-Wirrwarr. Dennoch müssten sich Unternehmen angesichts empfindlicher Bußgelder rechtzeitig mit den neuen Datenregeln beschäftigen.
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