DATEV eG 29.09.2016
Das VG Stuttgart hat den Eilantrag eines Restaurantinhabers (GmbH) gegen den von der Landeshauptstadt Stuttgart angeordneten sofortigen Widerruf der Gaststättenerlaubnis und die Betriebsuntersagung abgelehnt. Die Antragstellerin sei gaststättenrechtlich unzuverlässig, da sie keine Gewähr dafür biete, dass sie ihre Gaststätte künftig ordnungsgemäß betreibe (Az. 4 K 3630/16).
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